Mehrweg statt Einweg: Neues Verpackungsgesetz sorgt für mehr Nachhaltigkeit
Mehrweg statt Einweg:
Neues Verpackungsgesetz sorgt
für mehr Nachhaltigkeit
Umweltfreundliches Umdenken auf Europaebene: Ab dem 3. Juli sind Plastikstrohhalme, Wattestäbchen und Einweggeschirr untersagt. Ab 2023 müssen Gastronom:innen zudem neben Einweg-, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Ein Überblick über die Gesetzeslage.
Das Liefer- und Mitnahmegeschäft wird auch nach Corona eine omnipräsente Rolle in der Gastronomie spielen. So praktisch Delivery- und to go-Optionen für Kund:innen auch sein mögen, die verwendeten Verpackungen sind jedoch oft alles andere als nachhaltig. In diesem Geschäftszweig herrscht eine Einwegmentalität - Aluschalen, Styroporboxen, Kraftpapierkartons & Co. werden nach Nutzung weggeworfen. So entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen.
Um dem entgegenzuwirken, ist bereits im März 2019 ein Gesetz verabschiedet worden, das Herstellung und Handel mit diversen Wegwerfprodukten aus Plastik untersagt. Ab dem 3. Juli tritt das Gesetz in Kraft. Konkret bedeutet das, dass Einwegbesteck und -geschirr, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen europaweit verboten sind. Das gilt ebenso für to go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.
Mehrweg zum Mitnehmen
Noch ein Stück weiter geht ein Anfang dieses Jahres beschlossenes Gesetz, das ab 2023 für mehr Nachhaltigkeit auf Europaebene sorgen soll. Demnach werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg-, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe wie etwa Imbissbuden geben: Sie sind von der Regelung ausgenommen, sofern sie maximal fünf Beschäftigte und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweisen. Jene Betreiber:innen sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kund:innen explizit hinweisen.
Eine Kampagne, die zum Beispiel Gastronom:innen in den Regionen Berlin und Bremen dabei unterstützt, Mehrweg-Takeaway-Lösungen in ihre Betriebe einzuführen, ist „Essen in Mehrweg“. Dabei sind zwei Varianten möglich: Bei sogenannten Individualsystemen bringt die Kundschaft eigene Mehrwegbehälter mit und sie werden vor Ort befüllt. Eine andere Möglichkeit ist das Einführen eines Behälterleihsystems – die Mitarbeiter:innen des Betriebs füllen das Essens in eigens dafür vorgesehene Gefäße, die verliehen werden. Dafür eignen sich Kooperationen mit Anbietern wie zum Beispiel Vytal, Relevo, Dishcircle oder Rebowl – die Verleihsysteme funktionieren praktisch per Handy-App.
Pfand auf alle Plastikflaschen
Ebenfalls in dem neuen Verpackungsgesetz geregelt ist die Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff: Ab dem 1. Januar 2022 werden Getränke aus handelsüblichen PET-Flaschen mit Pfandbeträgen belastet. Dies gilt künftig auch für Getränkedosen aller Art. Gastronom:innen dürfen jedoch bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkaufen. Ab 2024 wird die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet.
Beide Gesetzesbeschlüsse sind wichtige Schritte in eine nachhaltigere Zukunft. Für Gastronom:innen könnte es sich lohnen, schon jetzt über kluge Mehrwegpfandsystem nachzudenken.
Mehr Informationen zum Thema Verpackungsgesetz gibt es unter: Änderungen im Verpackungsgesetz (bundesregierung.de).
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